SPENDEN & ABSETZBARKEIT DER SPENDEN
Spenden für das ARCUS Sozialnetzwerk
Wir freuen uns über Ihre finanzelle Unterstützung!
Unser Spendenkonto
IBAN BIC BANK |
AT83 3407 5000 0475 4503 RZOOAT2L075 Raiffeisen Donau Ameisberg |
Ihre Spende an ARCUS ist steuerlich absetzbar!
Das ARCUS Sozialnetzwerk gehört laut Bescheid vom zuständigen Finanzamt seit 23.8.2011 zu den spendenbegünstigten Organisationen (eingetragene Reg.-Nr.: SO 2182), für die die Spendenabsetzbarkeit gilt. Für Sie als Spender bedeutet dies, dass Ihre Spenden bei der Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung automatisch berücksichtigt werden können.
Und so einfach geht’s:
- Sie spenden wie gewohnt an das ARCUS Sozialnetzwerk und geben Ihren Namen lt. Meldezettel und das Geburtsdatum bekannt (bei Ehepaaren nur desjenigen, der die Spende steuerlich geltend machen möchte).
- ARCUS übermittelt die Daten und den Spendenbetrag verschlüsselt bis Ende Februar des Folgejahres an die Finanzverwaltung.
- Die Berücksichtigung als Sonderausgaben erfolgt dann seitens der Finanzverwaltung automatisch.
- Wenn Sie ARCUS Ihre Daten nicht bekannt geben, oder die Übermittlung untersagen, ist eine Berücksichtigung als Sonderausgaben auch auf dem Veranlagungsweg nicht mehr möglich!
- Maximal 10 % des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte sind als Spende von der Steuer absetzbar.
Wichtige TIPPS zur Spendenabsetzbarkeit:
- Anonyme Spenden können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Führen Sie bitte daher auf dem Einzahlungsbeleg Ihren Namen lt. Meldezettel sowie Geburtsdatum und Adresse an.
- Nur jene Person, die auf dem Einzahlungsbeleg angeführt ist, kann die Spenden von der Steuer absetzen.
- Wenn z.B. Ehepartner eine Spende von der Steuer absetzen möchten, ist es wichtig, dass jene Person am Einzahlungsbeleg angeführt ist, die auch einkommensteuerpflichtig ist.
- Wenn Sie Ihre Spende in bar an ARCUS übergeben, müssen Sie ebenfalls Ihre Daten bekannt geben.
Spendenabsetzbarkeit für Unternehmen:
- Unternehmen können Spenden als Betriebsausgabe absetzen.
- Es können nicht nur Geld- sondern auch Sachspenden mit steuerlicher Wirkung zugewendet werden.
- Der mögliche Höchstbetrag beläuft sich auf 10 % des Gewinnes des laufenden Wirtschaftsjahres.
- Generell kann jede Spende nur einmal abgesetzt werden – entweder als Privatspende oder als Firmenspende.
- Eine Übermittlung an die Finanzverwaltung ist bei betrieblichen Spenden nicht vorgesehen.
Weitere Informationen zum Thema Spendenabsetzbarkeit finden Sie auch auf der Homepage des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at