Mikado Beratung:
Besuche in den Wohneinrichtungen:
sind unter Einhaltung der 2G-Regel mit zusätzlichem negativem PCR-Testergebnis (max. 72h ab Probenentnahme) mit jeweils höchstens zwei Personen pro Bewohner pro Tag (=2G+) erlaubt.
Erlaubt unter Einhaltung der 2,5G-Regel (genesen, geimpft oder – wenn kein 2G-Nachweis erbracht werden kann - negativer PCR-Nachweis) sind Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen (für Besucher, die diese Bewohner regelmäßig besuchen)
Ausnahmebestimmung bei PCR-Tests: im Falle einer nachweislich nicht verfügbaren PCR-Testmöglichkeit (Glaubhaftmachung, dass PCR-Test nicht verfügbar war oder dass Auswertung nicht zeigerecht erfolgte) gilt auch ein negativer Antigentest, der von einer befugten Stelle ausgestellt wurde (3G-Nachweis).
Shops Werkstätten:
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