SPENDEN & ABSETZBARKEIT DER SPENDEN

Spenden für das ARCUS Sozialnetzwerk

Wir freuen uns über Ihre finanzelle Unterstützung!

Unser Spendenkonto

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AT83 3407 5000 0475 4503

RZOOAT2L075

Raiffeisen Donau Ameisberg

 

Ihre Spende an ARCUS ist steuerlich absetzbar!

Das ARCUS Sozialnetzwerk gehört laut Bescheid vom zuständigen Finanzamt seit 23.8.2011 zu den spendenbegünstigten Organisationen (eingetragene Reg.-Nr.: SO 2182), für die die Spendenabsetzbarkeit gilt. Für Sie als Spender bedeutet dies, dass Ihre Spenden bei der Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung automatisch berücksichtigt werden können.

Und so einfach geht’s:

  1. Sie spenden wie gewohnt an das ARCUS Sozialnetzwerk und geben Ihren Namen lt. Meldezettel und das Geburtsdatum bekannt (bei Ehepaaren nur desjenigen, der die Spende steuerlich geltend machen möchte).
  2. ARCUS übermittelt die Daten und den Spendenbetrag verschlüsselt bis Ende Februar des Folgejahres an die Finanzverwaltung.
  3. Die Berücksichtigung als Sonderausgaben erfolgt dann seitens der Finanzverwaltung automatisch.
  4. Wenn Sie ARCUS Ihre Daten nicht bekannt geben, oder die Übermittlung untersagen, ist eine Berücksichtigung als Sonderausgaben auch auf dem Veranlagungsweg nicht mehr möglich!
  5. Maximal 10 % des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte sind als Spende von der Steuer absetzbar.

Wichtige TIPPS zur Spendenabsetzbarkeit:

  • Anonyme Spenden können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Führen Sie bitte daher auf dem Einzahlungsbeleg Ihren Namen lt. Meldezettel sowie Geburtsdatum und Adresse an.
  • Nur jene Person, die auf dem Einzahlungsbeleg angeführt ist, kann die Spenden von der Steuer absetzen.
  • Wenn z.B. Ehepartner eine Spende von der Steuer absetzen möchten, ist es wichtig, dass jene Person am Einzahlungsbeleg angeführt ist, die auch einkommensteuerpflichtig ist.
  • Wenn Sie Ihre Spende in bar an ARCUS übergeben, müssen Sie ebenfalls Ihre Daten bekannt geben.

Spendenabsetzbarkeit für Unternehmen:

  • Unternehmen können Spenden als Betriebsausgabe absetzen.
  • Es können nicht nur Geld- sondern auch Sachspenden mit steuerlicher Wirkung zugewendet werden.
  • Der mögliche Höchstbetrag beläuft sich auf 10 % des Gewinnes des laufenden Wirtschaftsjahres.
  • Generell kann jede Spende nur einmal abgesetzt werden – entweder als Privatspende oder als Firmenspende.
  • Eine Übermittlung an die Finanzverwaltung ist bei betrieblichen Spenden nicht vorgesehen.

Weitere Informationen zum Thema Spendenabsetzbarkeit finden Sie auch auf der Homepage des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at

 

Folder Spendenabsetzbarkeit