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Ihre Spende an ARCUS ist ab sofort steuerlich absetzbar!

 

Das ARCUS Sozialnetzwerk gehört laut Bescheid vom zuständigen Finanzamt seit 23.8.2011 zu den spendenbegünstigten Organisationen, für die die Spendenabsetzbarkeit gilt. Für Sie als Spender bedeutet dies, dass Sie Ihre Spenden ab dem 23.8.2011 bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen können.

 

Mehr spenden ohne Mehrkosten:
Ihre Spende wird durch die Spendenabsetzbarkeit mehr wert!
Wenn Sie z.B. ein steuerpflichtiges Einkommen von € 22.000,00 haben und € 50,00 an ARCUS spenden, bekommen Sie im Zuge des Jahresausgleiches für Ihre Spende € 18,25 (36,5%) vom Finanzamt rückerstattet. Die Spende kostet Ihnen daher nur € 31,75.

 

Und so einfach geht’s:

  1. Sie spenden wie gewohnt an ARCUS Sozialnetzwerk
  2. Zum Nachweis Ihrer Spenden bewahren Sie den Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug auf.
  3. Maximal 10% Ihres Gesamtbetrages der Vorjahreseinkünfte sind als Spende von der Steuer absetzbar. (z.B. bei € 22.000,00 Bruttojahreseinkommen sind Spenden in der Höhe von € 2.200,00 steuerlich absetzbar)
  4. Einkommensteuer-oder Arbeitnehmerveranlagung machen und Jahresspendenbetrag anführen

Wichtige TIPPS zur Spendenabsetzbarkeit:

  • Anonyme Spenden können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Führen Sie bitte daher auf dem Einzahlungsbeleg Ihren Namen und Adresse an.
  • Bewahren Sie den Einzahlungsbeleg bzw. Kontoauszug gut auf. Das Finanzamt kann bis zu 7 Jahre im Nachhinein die Unterlagen als Nachweis einfordern.
  • Nur jene Person, die auf dem Einzahlungsbeleg angeführt ist, kann die Spenden von der Steuer absetzen.
  • Wenn z.B. Ehepartner eine Spende von der Steuer absetzen möchten, ist es wichtig, dass jene Person am Einzahlungsbeleg angeführt ist, die auch einkommensteuerpflichtig ist.
  • Wenn Sie Ihre Spende in bar an ARCUS übergeben, erhalten Sie als Nachweis eine Bestätigung für den Steuerausgleich.

Wie viel bekommen Sie vom Finanzamt zurück?
Wie viel und ob Sie Geld für Ihre Spende vom Finanzamt zurückbekommen, hängt von der Höhe des steuerpflichtigen Einkommens des betreffenden Jahres ab.

  

steuerpflichtiges Einkommen Rückerstattung vom Spendenbetrag
bis € 11.000.-          keine Rückerstattung
€ 11.001,- bis € 25.000,-  36,5%
€ 25.001,- bis € 60.000.-   43,2%
  ab € 60.001.-    50,0%

                      

Spendenabsetzbarkeit für Unternehmen:

  • Unternehmen können Spenden als Betriebsausgabe absetzen.
  • Es können nicht nur Geld- sondern auch Sachspenden mit steuerlicher Wirkung zugewendet werden.
  • Der mögliche Höchstbeitrag beläuft sich auf 10% des Gewinnes des vergangen Wirtschaftsjahres.
  • Generell kann jede Spende nur einmal abgesetzt werden – entweder als Privatspende oder als Firmenspende.

Weitere Informationen zum Thema Spendenabsetzbarkeit finden Sie auch auf der Homepage des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at

 

Folder Spendenabsetzbarkeit